Wann immer ein Gedanke oder ein Textstück aus einer anderen Quelle stammt, ist diese anzugeben (Weiteres hierzu unter dem Thema ‘Plagiat’). Darüber hinaus wird auch auf solche Literatur verwiesen, wo der Leser weitere oder auch gegensätzliche Behandlung desselben Themas findet.

Man unterscheidet zwischen einer bibliographischen Angabe und einem Literaturhinweis (auf Englisch heißt allerdings beides reference):

Das System ist also zweistufig:

Diese beiden Arten von Information werden wie folgt gehandhabt:

  1. Für alles, was man aus anderen Quellen übernimmt, gibt man die Quelle an. Das empfiehlt sich insbesondere auch für Daten und Informationen, die man für Allgemeingut halten kann. Z.B. eine Tabelle über die Sprecherzahlen der größten Sprachen der Welt basiert auf Zensus und ähnlichen Erhebungen und veraltet schneller, als einem lieb ist. Die Quellenangabe dient auch der eigenen Absicherung.
  2. Für Weiterführendes genügt der bloße Verweis. Für solche Gedanken und Begriffe, die in der vorliegenden Arbeit gebraucht werden, genügt er nicht; solche Gedanken und Begriffe müssen jedenfalls expliziert werden. So kann man in einer Arbeit zum Wandel des deutschen Einwanderungsrechts ohne weiteres schreiben:
    Näheres zum Begriff des Asylrechts s. Meyer 1986:27.
    Aber in einer Arbeit zum Wandel des deutschen Asylrechts kann man nicht schreiben:
    Der Begriff des Asylrechts wird hier im Sinne von Meyer 1986:27 verwendet.
    um dann zur Bestandsaufnahme überzugehen; sondern man muß schreiben:
    Der Begriff des Asylrechts wird hier im Sinne von Meyer 1986:27 als die Gesamtheit der gesetzlichen Bestimmungen und der diesbzüglichen Rechtsausübung, welche die zivilrechtliche Stellung und Behandlung von Asylanten betreffen, verwendet.
    M.a.W., von dem Leser, der mehr wissen will, kann man erwarten, daß er sich die betreffende Literatur besorgt, aber nicht von dem Leser, der nichts will als den Text der Arbeit verstehen.
  3. Die relevante Quelle für ein Textstück eines Aufsatzes ist nicht der enthaltende Sammelband (oder gar die Zeitschrift), sondern der Aufsatz selbst; denn das Textstück stammt von dem Autor des Aufsatzes, nicht von den Herausgebern des Sammelbandes. Es gibt also keine Literaturhinweise auf Sammelbände. Einzige mögliche – aber nicht obligatorische – Ausnahme sind Essaybände.
  4. Im laufenden Text und in den Fußnoten/Anmerkungen werden keine bibliographischen Angaben gemacht (das ist Stil von vorvorvorgestern). Statt dessen gibt es am Ende der Arbeit eine Bibliographie bzw. ein Literaturverzeichnis, das zu jedem benutzten Werk vollständige bibliographische Angaben macht.
  5. Literaturhinweise im Text werden durch Kurzzitierformen gemacht, die eben auf Einträge der Bibliographie hinweisen.
  6. Gelegentlich werden die Einträge einer Bibliographie auch durchnumeriert, und die Nummer dient dann als Referenz im Text. Dieses Verfahren ist ökonomischer für Autor und Verleger, aber nicht für den Leser, dem zwar der Nachname eines Autors, nicht jedoch eine Nummer etwas sagt.
  7. Eine Kurzzitierform kann in den laufenden Text eingebaut oder in Klammern hinzugefügt werden. Möglich ist also sowohl
    In Marx & Engels 1891:113-115 heißt es, Aufsichtsratsmitglieder sollten von der Steuerpflicht befreit werden.
    als auch
    Man findet auch die Meinung (Marx & Engels 1891:113-115), Aufsichtsratsmitglieder sollten von der Steuerpflicht befreit werden.
    Es ist dagegen nicht der Fall, daß eine Kurzzitierform als solche stets in Klammern stünde. Die Form
    In (Marx & Engels 1891:113-115) heißt es, Aufsichtsratsmitglieder sollten von der Steuerpflicht befreit werden.
    sowie auch die oft vorgefundene Variante
    In Marx & Engels (1891:113-115) heißt es, Aufsichtsratsmitglieder sollten von der Steuerpflicht befreit werden.
    sind nach den orthographischen Regeln über die Verwendung von Klammern ungrammatisch.
  8. Die Menge der im Text (inkl. Fußnoten) referenzierten Publikationen und die Menge der in der Bibliographie enthaltenen Publikationen sind koextensiv. Es ist also weder zulässig, im Text auf Werke zu verweisen, zu denen sich in der Bibliographie keine Angaben finden, noch in der Bibliographie Werke aufzulisten, von denen nicht klar ist, welchen Belang sie für die Arbeit haben. Aus letzterem ergibt sich folgendes:
  9. Abgesehen von wenigen Ausnahmen wie den soeben genannten, verweist man nicht auf ganze Werke, sondern auf Passagen daraus. Das besagt, daß der Verweis durch Seitenangaben nach der Kurzzitierform spezifiziert wird, wie oben unter Nr. 7 gezeigt. Bei wörtlichen Zitaten ist das obligatorisch. Aber auch wenn lediglich auf Gedanken verwiesen wird, ist die Passage zu lokalisieren, die diesen Gedanken wiedergibt. Die auch im 21. Jahrhundert weit verbreitete Sitte, in solchen Fällen lediglich das Werk anzugeben, ist eine Zumutung für den Leser, der die relevante Passage in dem referenzierten Werk nachlesen möchte.
  10. Und erst recht genügt für den Verweis auf vorliegende wissenschaftliche Leistungen kein ‘name dropping’. Man kann also nicht schreiben
    nach einer bereits von Roman Jakobson vorgebrachten Theorie
    sondern es muß heißen
    nach der in Jakobson 1965 vorgebrachten Theorie.
  11. Längere Passagen werden durch Angabe der Anfangs- und Endseite identifiziert, also etwa ‘S. 34-37’. Wenn die Behandlung eines Themas auf Seite 34 beginnt und sich nicht angeben läßt, auf welcher Seite sie endet – aber auch nur dann! –, kann man schreiben ‘S. 34ff’ (“S. 34 und Folgeseiten”). Statt ‘S. 34-35’ ist ‘S. 34f’ (“S. 34 und Folgeseite”) üblicher.1
  12. Bei kurz aufeinander folgenden Verweisen auf dasselbe Werk kann man dieses mit ‘o.c.’ (opus citatum “zitiertes Werk”) abkürzen. Hat man also etwa bereits auf Leutheusser-Schnarrenberger 1993 verwiesen, so bedeutet im darauf folgenden Text ‘o.c. 214’ dasselbe wie ‘Leutheusser-Schnarrenberger 1993:214’.2
  13. Bei kurz aufeinander folgenden Verweisen auf dieselbe Passage kann man diese mit ‘l.c.’ (loco citato “am angegebenen Ort”) abkürzen. Im hier gegebenen Kontext würde dies ‘Leutheusser-Schnarrenberger 1993:214’ bedeuten. Also etwa: “Außerdem findet sich l.c. die Behauptung, Marx und Engels hätten sich nie getroffen.” Alternativen zu ‘l.c.’ sind ‘ibid.’ (lat. ibidem “ebenda”) sowie deren deutsche Übersetzungen ‘a.a.O.’ bzw. ‘ebd.’.3
  14. Verweise auf Einträge eines Lexikons/Wörterbuchs macht man in der Form ‘Duden 1995 s.v. Schnapsidee’ (‘s.v.’ ist sub voce “unter dem Stichwort”). Man gibt also nicht die Seitenzahl, sondern das Lemma des Wörterbucheintrags an.
  15. Zwischen ‘siehe’ und ‘vergleiche’ – also z.B. ‘s. Schmidt 1973:15’ und ‘vgl. Schmidt 1973:15’ (engl. ‘s.’ vs. ‘cf.’) – besteht folgender Unterschied: Seit einiger Zeit ist es üblich, die Abkürzung ‘s.’ überhaupt einzusparen. Die bloße in Klammern in den Text eingestreute Kurzzitierform gilt dann als Hinweis darauf, daß der vorangehende Gedanke aus der referenzierten Quelle stammt. Das wird dann also genauso gemacht wie bei wörtlichen Zitaten.

1 Das wird in englischen Texten genauso gemacht; in romanischsprachigen Texten ist es statt dessen ‘p. 34ss’ bzw. ‘p. 34s’.

2 Bis Mitte des 20. Jh. etwa war statt ‘o.c.’ auch ‘ders.’ (“derselbe Autor”) gebräuchlich; aber das ist ungenau.

3 Ein offenbar unausrottbarer – u.a. auch im Duden-Wörterbuch begangener – Fehler ist der Gebrauch von ebd. i.S.v. ‘o.c.’ Ein Hinweis der Art “s. ebd. S. 23” ist widersprüchlich, denn wenn etwas auf einer anderen Seite steht, steht es nicht ebenda.