Täter und mutmaßliche Journalisten 10.09.2026

Ein Appellativum ist ein Substantiv, das einen Gegenstand bezeichnen kann dadurch, dass es ihn unter einen Begriff subsumiert. Beispiel: Pampelmuse. Wenn man einen Gegenstand als Pampelmuse bezeichnet, gibt man damit zu verstehen, dass er unter diesen Begriff fällt. Ist das Bezeichnete in Wahrheit eine Zitrone, setzt sich der Sprecher Verständigungsschwierigkeiten aus. Man vermutet dann vielleicht, dass er sich geirrt hat oder dass er der Zitrone irgendetwas anhängen wollte.

Dass man jemanden nicht leichthin als Verbrecher bezeichnet, ohne Beweise dafür zu haben, versteht sich von selbst. Und andererseits, wenn man es beweisen kann, spricht wenig dagegen, die Person als das zu bezeichnen, was sie ist, ganz ebenso wie man eine Zitrone als das bezeichnet, was sie ist.

Unter den Weisen solcher Bezeichnung interessieren hier besonders zwei: die spezifische und die unspezifische Referenz.

Dasselbe gilt für die Referenz auf alle konkreten Gegenstände. In die Pampelmuse ist faul referiert der Ausdruck die Pampelmuse normalerweise spezifisch. In die Pampelmuse ist kein Grundnahrungsmittel referiert der gleiche Ausdruck normalerweise unspezifisch.

Seit etwa 2015 bemühen sich deutschsprachige Medien – Zeitungen, Nachrichten, die Tagesschau – um die Befolgung einer Regel, wonach eine Person erst dann als Täter zu bezeichnen ist, wenn sie rechtskräftig verurteilt ist. Bis dahin ist sie als mutmaßlicher Täter zu bezeichnen.

Dies ist mal wieder eine Zwangsjacke der politischen Korrektheit, der gleich mehrere Irrtümer zugrundeliegen.

Bsp. 1: “Die mutmaßlichen Täter konnten fliehen. Die Polizei musste die mutmaßlichen Opfer sowie deren Bekannte beruhigen.” (Mitteldeutsche Zeitung, 02.05.2019)

Im Bsp. 1 weiß der Schreiber nicht – und möglicherweise überhaupt niemand –, wer die Täter sind. Es liegt also unspezifische Referenz vor. Hier werden Personen als Täter bezeichnet, weil sie unter den Begriff einer Person, die eine kriminelle Handlung verübt hat, fallen. Sie sind folglich Täter; darüber zu mutmaßen, ob sie Täter sind, steht nicht zur Debatte, weil sie gar nicht identifiziert sind. Die Opfer andererseits sind deswegen Opfer, weil sie bei dem Vorfall verletzt worden sind. Das weiß der Schreiber aus verlässlicher Quelle. Es besteht keine Veranlassung, von mutmaßlichen Opfern zu sprechen. Zudem hat die Polizei sicher auch die Personalien der Opfer aufgenommen. Die Referenz ist also spezifisch. Der Schreiber würde also Personen, die er im Prinzip identifizieren kann, den Status des Opfers zuschreiben. Das könnte er ohne Vorbehalte tun, wenn die Umstände so sind wie geschildert. Dass er sie mutmaßliche Opfer nennt, ist eine Herabwürdigung ihrer Opferrolle.

Bsp. 2: “Bei einer mutmaßlich islamistisch motivierten Attacke auf Passanten im Zentrum von Paris sind ein deutscher Tourist getötet und zwei weitere Menschen verletzt worden. Der mutmaßliche Täter wurde festgenommen.” (Tagesschau 03.12.23)

In diesem Fall bestand bereits während der Tat Klarheit über die Identität des Täters. Nach der Festnahme stellte sich heraus, dass er überdies der Polizei bekannt war. Der Ausdruck der mutmaßliche Täter referiert also spezifisch. Da zu keinem Zeitpunkt ein Zweifel an seiner Täterschaft bestand, sind darüber auch keine Mutmaßungen angebracht. Der Ausdruck ist also nicht durch das motiviert, was gesagt werden soll, sondern ausschließlich durch politische Korrektheit.

Anders liegt der Fall bei der Attacke. Hier mutmaßen die Berichterstatter in der Tat, dass sie islamistisch motiviert war; wissen tun sie das zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht. Die Qualifikation durch mutmaßlich ist hier also angebracht.

Bsp. 3: “Nach den An­schlä­gen auf das Strom­netz in Nord­rhein-West­falen und Branden­burg und dem Fund von Spreng­vor­richtungen in Sachsen ist ein mut­maß­licher Täter fest­ge­nom­men worden.” (Wikipedia 09.09.26). Korrekt. Da die Person festgenommen wurde, ist sie identifizierbar oder schon identifiziert. Solange es nicht erwiesen ist, kann man nur mutmaßen, dass sie der Täter ist.

    Fazit:
  1. Ein nicht identifizierter Täter kann nur ein Täter, kein mutmaßlicher Täter sein. In unspezifischer Referenz ist der Ausdruck mutmaßlicher Täter also Blödsinn.
  2. Die Referenz auf ein identifiziertes Individuum ist hingegen spezifisch.
    • Wenn es eventuell der Täter ist, wird es vernünftiger- und gerechterweise als mutmaßlicher Täter bezeichnet.
    • Wenn es aber sicher ist, dass die Person der Täter ist, ist es sinnlos und irreführend, sie als mutmaßlichen Täter zu bezeichnen. Um sich der Angebrachtheit einer Bezeichnung sicher zu sein, braucht es keinen richterlichen Beschluss; das ist eine Frage des angemessenen Sprachgebrauchs.

Das mutmaßliche Phänomen grassiert weiter. Daher zur Verdeutlichung noch ein paar (misslungene) Beispiele:

In der Tagesschau vom 10.12.25 redet eine Sprecherin des Landgerichts Hamburg von der “Zeugenaussage des mutmaßlichen israelischen Mitbeschuldigten”. Entweder der Mann ist in dem Prozess mitbeschuldigt oder er ist es nicht; das könnte die Sprecherin eigentlich in Erfahrung bringen, bevor sie sich dazu äußert.

“Vier mutmaßliche Betreiber der kinderpornografischen Plattform Boystown wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt;” (https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hauptseite; 07.12.22) Wenn sie das nur mutmaßlich getan hätten, hätten sie nicht verurteilt werden können.

Der Eintrag der Wikipedia zum Lemma “Das K.O.M.I.T.E.E.” bietet (09.04.2025) diesen Satz: “Die mutmaßlichen Mitglieder Peter Krauth und Thomas Walter wurden im April 2025 zu Bewährungsstrafen verurteilt.”

Es war ja zu erwarten, dass die Ausbreitung dieses Ausdrucks seine Bedeutung weiter aushöhlen würde. Nun schützt also auch richterliche Verurteilung nicht mehr vor der Attribuierung mit mutmaßlich; das Wort ist zum Epitheton ornans von Kriminellen geworden.